Rechtliche Hinweise zur Anbieterkennzeichnung, Unternehmensangaben nach § 6 Teledienstgesetz:
USt-Id.Nr. DE 813 622 003
Inhaberin: Claudia Plauschineit
Vitrinum e.K.
Am Hofe 2
29699 Walsrode OT. Uetzingen
Email: claudia.plauschineit@gmail.com
Telefon: 05161 703 72 84
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für diesen Auftrag und alle künftigen Aufträge des Bestellers.
Mit der Bestellung, spätestens mit der Warenannahme, erklärt der Besteller sein Einverständnis zu diesen Bedingungen selbst dann, wenn seine Einkaufsbedingungen unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehen und wir diesen nicht widersprechen. Abweichende und ergänzende Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für die Bestellung und ihre Ausführung gilt auch gegenüber ausländischen Bestellern das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss eventueller internationaler Abkommen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
2. Preise und Zahlung
Die in den Angeboten genannten Preise sind freibleibend. Allein verbindlich ist unsere Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich ab Sitz unseres Unternehmens. Transport- und Verpackungskosten werden, soweit nichts anderes vereinbart wird, gesondert berechnet. Der Besteller hat kein Aufrechnungsrecht wegen von uns nicht schriftlich anerkannter und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche. Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftraggeber anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befügt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis berüht.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk zu dem auf der Auftragsbestätigung genannten Termin, sonst in der Regel 3 Wochen nach Auftragseingang. Wenn die Versandart vom Auftraggeber nicht vorgeschrieben ist, wird sie von uns bestimmt. Verzögert sich die Lieferung aus unserem Verschulden oder wird uns die Lieferung unmöglich, so kann der Besteller nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, außer es träfe uns oder unsere Erfüllungsgehilfen nachweislich grobes Verschulden.
Streiks, Betriebsstörungen, Transportstörungen und sonstige Vorgänge, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist.
4. Gewährleistung
Nach Empfang der Lieferung sind die Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Eine Mängelbeseitigung ist ausgeschlossen, solange der Besteller die Vergütung vollständig oder unter Berücksichtigung des Mängels einen unverhältnismäßig hohen Teil zurückbehält. Transportschäden sind im Beisein des Anlieferers festzustellen und schriftlich bestätigt bei uns einzureichen. Etwaige Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung solange zu verweigern, wie der Besteller die Vergütung vollständig oder einen unangemessen hohen Teil hiervon zurückbehält.
Anderweitige Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Waren bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Käufer in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt).
Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns und unentgeltlich vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich die Vertragspartner schon jetzt darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt. Der Besteller bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Bei Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht uns ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände. In der Zurücknahme der Liefergegenstände durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens, falls die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen. Als Wahlgerichtsstand wird die Zuständigkeit der Hamburger Gerichte vereinbart.
7. Sollten Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was nach Sinn und Zweck dieser Bedingungen gewollt ist.
DE
© 2020, www.vitrinum.de